Geschichte

Geschichte

Es liegt nicht viel Historisches aus der Gründerzeit des Fischereivereins Garching e.V. vor. Früher waren es zwei Vereine, die sich in den 70er Jahren vereinten. Es ist noch bekannt, dass der Grünwald Gustl im Frühjahr 1961 mit noch einigen anderen Fischern aus Garching den eigentlichen Anstoß zur Gründung des damaligen „Sportanglervereins Garching e.V.“ gegeben hat.Er war zugleich auch der erste 1. Vorsitzende. Aus der Gründerzeit sind heute noch die Herren Kurt Minichshofer, Andreas Pichlmeier und Alfred Thoss sen. als Mitglieder im Verein.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bildete die Isar die Grenze zwischen Garching, zum Kurfürstentum der Wittelsbacher gehörig und dem Nachbarort Ismaning, welcher zum Fürstbistum Freising zählte. Die Isar war ein mächtiger Fluss, keinesfalls vergleichbar mit dem Rinnsal von heute. Mit jedem Hochwasser wechselte der Fluß seinen Lauf und war unberechenbar, beide Seiten versuchten aus der Situation das Beste zu machen, dabei geriet man oft in Streit. Verhandlungen auf höherer Ebene führten zu einem Abkommen über die Nutzung der Isar und der Nebenarme als Fischwasser, die von beiden Seiten befolgt werden sollten.
Trotzdem gab es Beschwerden, wenn sich die Parteien nicht an die Vorgaben hielten. So gab es ein Schreiben vom Oktober 1785 in dem Klage über den „Jager zu Garching“ geführt wird, er habe dem Ismaninger Lehenfischer Schläge angedroht, weil dieser einen von ihm zum Fischen ausgeschickten Knaben bestraft habe. Auch habe der Jäger Garchinger Söldner beim Ausfischen der Isarrinne mit der Waffe beschützt. Die Antwort mit Gegenklage des Churfürstlichen Oberjägers zu Schleißheim wurde im November 1785 aufgesetzt und beinhaltet, dass die Ismaninger Fischer schon mehrfach in den Isarauen angetroffen wurden „unter der Bürschzeit“ und haben „der Wildbahn villen Schaden verursacht“.

Im Übrigen erfolgte eine Klarstellung, dass dem Ismaninger Fischer das Recht zum Fischen „nicht weiteres als auf dem Isarstrom, wie das Ruder schneidet, aktenmäßig zuerkannt, das Bayerische Territorium hingegen zu betreten gänzlich verbothen, und auch derentwillen wiederholter beim kurfürstlichen Pfleggericht zu Kranzberg, dann letzthin beim Löbl. Stadt Oberrichteramt“ verklagt worden sei. Die ausgefischte Isarrinne sei rechtlich zum Bayerischen Territorium gehörig, der Jager hat richtig gehandelt. Nachdem das fürstbischöfliche und kurfürstliche Hoheitsgebiet vereint und der königlichen Herrschaft unterstellt worden waren, hatten derartige Streitigkeiten ein Ende. Geblieben ist die Achtsamkeit der Fischer auf Fischereigrenzen und Fischereiberechtigte, Schwarzfischer gab’s früher wie heute.

Die Festschrift zum 50-jährigen Jubiläum mit weiteren Informationen zur Vereinsgeschichte kann als pdf heruntergeladen werden.